In einer Praxis ist Reinigung kein Kosmetikthema. Sie ist Teil des Hygienekonzepts – und im Zweifel ein Punkt, an dem das Gesundheitsamt genau hinsieht. Wir übernehmen die Praxisreinigung für Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen im gesamten Saarland und der Westpfalz: mit dokumentierten Verfahren, VAH-zertifizierter Flächendesinfektion und Personal, das für Praxisobjekte eingewiesen ist.
Familienbetrieb aus Homburg, seit 1983, rund 150 eigene Mitarbeitende. Praxen gehören zu den Objektarten, die wir seit Jahren betreuen.
Die Schoonderwaldt Gebäudereinigung GmbH übernimmt die Praxisreinigung für Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen im Saarland und der Westpfalz – desinfizierende Reinigung im Zweimoppverfahren, verbindliches Vierfarbsystem und ein objektbezogener Reinigungs- und Desinfektionsplan.
Desinfizierende Reinigung – das Herzstück
Der Unterschied zwischen einer normalen Büroreinigung und einer Praxisreinigung liegt nicht im Wischen, sondern in der Desinfektion: welches Mittel, in welcher Konzentration, mit welcher Einwirkzeit, auf welcher Fläche.
Wir arbeiten mit Budenat® LM D 447, einem VAH-zertifizierten Flächendesinfektionsmittel (Verbund für Angewandte Hygiene, Desinfektionsmittel-Kommission). Das Zertifikat weist es ausdrücklich für die Flächendesinfektion zur Prophylaxe in Krankenhaus und Praxis aus – bakterizid und levurozid – und ist bis zum 12.02.2027 gültig. Angewendet wird es als Wischdesinfektion in 1,0-prozentiger Lösung bei 5 Minuten Einwirkzeit.
Das klingt nach Detail, ist aber der Kern: Eine Desinfektion, die vor Ablauf der Einwirkzeit nachgewischt wird, ist keine Desinfektion. Unsere Arbeitsanweisung schreibt die Einhaltung der Einwirkzeit ausdrücklich vor, und unsere Objektleitung kontrolliert das.
Das Zertifikat und die Sicherheitsdatenblätter aller eingesetzten Mittel legen wir Ihnen auf Wunsch vor – für Ihre Hygienedokumentation und für Begehungen.
Zweimoppverfahren
In Praxisobjekten reinigen wir Böden in der Regel im Zweimoppverfahren: ein Bezug für die Reinigungslösung, ein zweiter für das Aufnehmen. Verschmutzte Flotte wandert damit nicht zurück in den frischen Bezug und wird nicht über den nächsten Raum verteilt.
Dazu kommt eine feste Regel für die Bezüge selbst: Moppbezüge und Tücher werden nach jedem Bereich gewechselt, nicht mehrfach eingetaucht und nicht ausgewaschen weiterverwendet. Die Aufbereitung erfolgt maschinell bei mindestens 60 °C. Eine Wiederverwendung ohne Aufbereitung ist bei uns nicht zulässig.
Vierfarbsystem – Trennung, die man nicht vergessen kann
Kreuzkontamination entsteht selten aus bösem Willen, sondern aus Routine. Deshalb arbeiten wir mit einem verbindlichen Farbcode, den jede Reinigungskraft kennt:
- Rot – Toilettenbecken, WC-Sitz, Urinale, Bodensiphons. Nie für Waschbecken, Möbel oder Küche.
- Gelb – Waschbecken, Armaturen, Spiegel, Ablagen im Sanitärbereich. Nie im WC-Bereich.
- Blau – Möbel, Tische, Türen, Fensterbänke, Handläufe, Lichtschalter. Nie im Sanitärbereich.
- Grün – Küchen- und Teeküchenbereiche, desinfizierend gereinigt.
Die Grundregel unserer Arbeitsanweisung lautet wörtlich: Farbcode niemals durchbrechen. Ein Sanitärtuch gehört nie auf Möbel.
Was wir in Praxen reinigen
- Behandlungsräume – Handkontakt- und Ablageflächen desinfizierend, Böden im Zweimoppverfahren, Turnus nach Ihrem Hygieneplan
- Wartezimmer und Empfang – Sitzflächen, Tresen, Türgriffe, Spielecke; die Flächen mit dem meisten Publikumskontakt
- Sanitärbereiche – arbeitstäglich, mit Desinfektion und getrennten Bezügen, Verbrauchsmaterial aufgefüllt
- Flure, Treppenhäuser und Eingangsbereich – Handläufe und Lichtschalter arbeitstäglich
- Labor-, Sterilisations- und Nebenräume – nach Ihren Vorgaben, gerne mit Ihrem Hygienebeauftragten abgestimmt
- Personal- und Aufenthaltsräume, Teeküche – desinfizierende Reinigung im Küchenbereich
- Glasflächen, Fenster und Jalousien – im vereinbarten Turnus
Teppichbereiche saugen wir mit HEPA-gefilterten Geräten, damit Feinstaub nicht wieder in den Raum gelangt.
Diskretion und Schweigepflicht
Reinigungskräfte bewegen sich in Räumen, in denen Patientendaten liegen. Unsere Arbeitsanweisung enthält dazu eine ausdrückliche Regel: keine Unterlagen, Bildschirme oder persönlichen Gegenstände bewegen oder lesen. Sie ist Teil der Unterweisung, die jede Kraft vor dem ersten Einsatz unterschreibt.
Dazu kommt eine feste Schlüsselordnung mit Quittierung sowie eine Schlüsselversicherung; unsere Betriebshaftpflicht besteht über die Saarland Versicherungen. Nachweise legen wir vor.
Personal- und Arbeitsschutz
Unsere Reinigungskräfte sind eigene Mitarbeitende, keine Leihkräfte – rund 150 Menschen, die wir selbst einarbeiten. Für Praxisobjekte gilt zusätzlich: Händewaschen und Händedesinfektion nach festem Plan, Chemikalienschutzhandschuhe der Kategorie III nach EN ISO 374 bei jeder Reinigungs- und Desinfektionsarbeit, Hautschutz- und Pflegemittel nach Hautschutzplan, gestellte Arbeitskleidung.
Die Dosierung erfolgt ausschließlich nach Betriebsanweisung und Sicherheitsdatenblatt – nie nach Augenmaß. Reinigungsmittel werden nicht gemischt, Sprühflaschen dauerhaft gekennzeichnet, Originalgebinde nicht umgefüllt.
Reinigungs- und Desinfektionsplan für Ihre Praxis
Für jedes Objekt erstellen wir einen objektbezogenen Reinigungs- und Desinfektionsplan: Was, wann, wie, womit, mit welcher Einwirkzeit und durch wen. Der Plan wird in der Praxis ausgehängt und ist damit bei jeder Begehung greifbar.
Vorgaben Ihres Hygieneplans oder des zuständigen Gesundheitsamtes haben dabei immer Vorrang vor unserem Standard – wir passen den Plan an, nicht umgekehrt.
Zeiten, Turnus und Ablauf
Praxen reinigen wir üblicherweise außerhalb der Sprechzeiten – vor Praxisöffnung oder nach Sprechstundenende. Der Turnus richtet sich nach Fachrichtung und Patientenaufkommen: In vielen Praxen fünf Tage die Woche, in kleineren Einheiten drei Tage, mit Sanitär und Handkontaktflächen arbeitstäglich.
- Anfrage – kurz schildern, um welche Praxis es geht: 06841 65510 oder per WhatsApp.
- Begehung – wir sehen uns die Räume an und stimmen Verfahren, Mittel und Turnus mit Ihnen und Ihrem Hygienebeauftragten ab.
- Angebot mit Leistungsverzeichnis – jede Fläche mit Turnus und Verfahren, innerhalb von 24 Stunden nach der Begehung.
- Start – feste Kräfte, eingewiesen auf Ihr Objekt, eine feste Ansprechperson.
- Kontrolle – regelmäßige Qualitätskontrolle durch die Objektleitung, dokumentiert. Beanstandungen klären wir am selben Tag.
Häufige Fragen zur Praxisreinigung
Ist Ihr Desinfektionsmittel VAH-gelistet?
Ja. Budenat® LM D 447 ist VAH-zertifiziert für die Flächendesinfektion zur Prophylaxe in Krankenhaus und Praxis, bakterizid und levurozid. Das Zertifikat ist bis 12.02.2027 gültig und liegt Ihnen auf Wunsch vor.
Können wir unseren eigenen Hygieneplan vorgeben?
Ja, und das ist der Normalfall. Ihre Vorgaben und die des Gesundheitsamtes gehen unserem Standard vor.
Reinigen Sie auch Bereiche mit besonderen Anforderungen?
Sprechen Sie uns an. Für Räume mit erhöhten Anforderungen – etwa Endoskopie oder OP-nahe Bereiche – stimmen wir Verfahren und Abgrenzung vorab schriftlich ab. Aufbereitung von Medizinprodukten gehört nicht dazu, die bleibt bei Ihrem Personal.
Was passiert bei Personalausfall?
Wir stellen Ersatz aus dem eigenen Stamm. Bei rund 150 Mitarbeitenden ist das planbar – ein Grund, warum Praxen ungern mit Ein-Personen-Betrieben arbeiten.
Bekommen wir eine Dokumentation?
Ja. Reinigungs- und Desinfektionsplan im Objekt, dokumentierte Qualitätskontrollen der Objektleitung und auf Wunsch die Nachweise zu Mitteln, Versicherung und Innungsmitgliedschaft.
Kostenlos für Sie: Unsere Reinigungs- und Desinfektionsplan-Vorlage für Arztpraxen gibt es als PDF zum Aushängen und als Excel-Datei zum Ausfüllen — ohne Anmeldung.
Passt dazu: Praxen beauftragen neben der Unterhaltsreinigung meist die Glas- und Fensterreinigung für Eingang und Wartezimmer sowie eine jährliche Grundreinigung der Bodenbeläge. Für angeschlossene Verwaltungsräume gilt unsere Büro- und Unterhaltsreinigung.
Unsere Einsatzorte
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